Schonzeiten

Hier sind die für unser Gewässer gültigen Schonzeiten:

Besondere Schonzeiten gelten für Raubfische in unserem Gewässer.

Hecht, Zander und Barsch sind vom 1. Februar bis zum 15. Mai ( einschließlich) geschützt.

Im übrigen gelten die Verordnungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz.