Hier sind die für unser Gewässer gültigen Schonzeiten:
Besondere Schonzeiten gelten für Raubfische in unserem Gewässer.
Hecht, Zander und Barsch sind vom 1. Februar bis zum 15. Mai ( einschließlich) geschützt.
Im übrigen gelten die Verordnungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz.