Vereinsordnung

Vereinsordnung

Nach § 14 der Vereinssatzung führt die Vereinsordnung die Bestimmungen der Satzung zum Vereinsleben näher aus. Sie regelt also Pflichten und Rechte zwischen Mitglied und Verein.

Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinsordnung sind jederzeit durch Antrag eines Mitgliedes und Abstimmung auf einer Hauptversammlung möglich. Die Anträge sollten dem Verstand / Schriftführer rechtzeitig übremittelt werden, damit diese als Tagesordungspunkt auf der JHV angekündigt werden können.

1. Aufnahme neuer Mitglieder ( Satzung § 4 )

Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage eines Aufnahmeantrages, der an jedes Vorstandsmitglied gerichtet werden kann, über die Aufnahme neuer Mitglieder. Mitglied kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung abgelegt hat. Eine Abstimmung der Hauptversammlung ist nicht erforderlich, damit Bewerber jederzeit Mitglied des Vereins werden können. Das neue Mitglied sollte sich auf der nächsten JHV vorstellen.

Passive Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Hauptversammlung, müssen jedoch nicht am Arbeitsdienst teil nehmen und erhalten keinen Fischereierlaubnisschein.

2. Kündigung und Vereinsaustritt ( Satzung § 5 )

Die Kündigung kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist erfolgen. Sie muss schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied erfolgen. Zusammen mit der Kündigung sind der Sportfischerpass, der Fischereierlaubnisschein und evtl. Schlüssel bei einem Vorstandsmitglied abzugeben.

3. Beitragszahlungen ( Satzung § 7 )

Der Verein erhebt zur Zeit keine Aufnahmegebühr. Notwendige Beitragsänderungen müssen von der JHV durch Abstimmung genehmigt werden. Der Jahresbeitrag ist in bar oder per Überweisung lt. Satzung im Voraus zu entrichten. In der regel wird die Zahlungspflicht jedoch erfüllt, wenn der Beitrag anlässlich der JHV im Februar eines Jahres gezahlt wird. Spätestens ist der Beitrag jedoch bis zum 31. März fällig. Nichtzahlung bis zu diesem Termin, berechtigt den Verein lt. § 6 der Satzung zum Vereinsausschluss. Als Quittung erhält jedes Mitglied eine Beitragsmarke des VDSF und einen Zahlungsvermerk im Fischereierlaubnisschein. Der Beitrag für passive Mitglieder beträgt in der Regel 60 % des ordentlichen Beitrages und kann auf Beschluss des Vorstandes auch erlassen werden. ( Aktive Mitglieder 50 € und Passive Mitglieder 30 € )

4. Arbeitsdienst ( Satzung $ 3 )

Der Vorstand wird per Beschluß über notwendige Arbeiten für den Verein entscheiden. Neben der Pflege des Pachtgrundstückes inkl. Teich und der Vereinshütte können auch Reinigungsarbeiten ( Unrat und Müll sammeln ) an unserer Gewässerstrecke beschlossen werden. Die Teilnahme am Arbeitsdienst ist grundsätzlich eine Verpflichtung für jedes Vereinsmitglied. Der <verein verzichtet jedoch auf eine Geldzahlung für versäumte Arbeitsdienste und appeliert an das Verantwortungsgefühl eines jeden Mitgliedes gegenüber der  Vereinsgemeinschaft. Der Teichwart und der 2. Vorsitzende verwalten die Arbeitsdienste. So ist sicher gestellt, das keine notwendigen Arbeiten unerledigt bleiben und die Arbeitsleistungen einzelner Mitglieder anerkannt werden. Versäumte Arbeitsdienste einzelner Mitgliedern sollen nach Absprache mit dem Teichwart oder dem 2. Vorsitzenden nachgeholt werden. Diese können auch Arbeitsaufträge vorschlagen.

5. Vereinsangeln ( Satzung  § 3 )

Bei unseren Vereinsangelversnstaltungen in der Elbe und im Hafen auf Friedfische gibt es keine beschränkenden Regeln bezüglich der Montagen. Es kann mit Pose und oder Futterkorb geangelt werden. Das Gewinnen eines Hegefischens ist für den Gewinner nicht mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden.

6. Pflege der Kameradschaft § 3

Neben den organisierten Angelveranstaltungen des Vereins sollte sich jedes Mitglied zu Verabredungen mit anderen Vereinskameraden ermuntert fühlen.  Dazu dient eine Mitgliederliste mit Telefonnummern. Auf diese Weise können Erfahrungen über Montagen und Angelplätze ausgetauscht werden. Diese Kameradschaft ist besonders für neue Vereinsmitglieder interessant.

7. Unrat und Müll an der Gewässerstrecke § 3

Als Vereinsmitglieder wollen wir dazu beitragen, unsere Gewässerstrecke ( besonders den Hafenbereich ) von Unrat und Müll frei zu halten. Als umweltbewusste  Angler sind wir uns nicht zu Schade, auch fremden Müll zu entsorgen. Unachtsame Angelkameraden werden wir an ihre Pflichten gegenüber der Natur erinnern.

 

Durch Abstimmung auf der Hauptversammlung am 02.März 2012 genehmigt.